Lohnabrechnung verstehen — alle Posten erklärt
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland bekommt monatlich eine Lohnabrechnung (manchmal „Entgeltabrechnung" genannt). Sie wirkt auf den ersten Blick wie ein Zahlenfriedhof, folgt aber einer festen Struktur. Hier gehen wir sie Posten für Posten durch.
Der Aufbau einer Lohnabrechnung
Eine typische deutsche Lohnabrechnung hat drei Hauptblöcke:
- Kopf: Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Abrechnungsmonat, Personalnummer
- Brutto-Teil: Gehalt, Zulagen, Zuschläge, Einmalzahlungen
- Abzüge: Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer / Soli / Kirchensteuer
Am Ende steht das Auszahlungs-Netto — der Betrag, der wirklich auf deinem Konto landet.
Posten für Posten
1. Bruttogehalt
Der vereinbarte Betrag vor allen Abzügen. Bei Monatsgehalt steht hier der volle Monatsbetrag, bei Stundenlohn „Std.-Lohn × geleistete Stunden". Zuschläge (Sonntags-/Feiertags-/Nachtarbeit) werden separat ausgewiesen.
2. Sozialversicherung (SV)
Vier Versicherungen werden hier abgezogen, je zur Hälfte von Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG):
| Versicherung | Gesamt 2026 | AN-Anteil |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (KV) | 14,6 % | 7,3 % |
| KV-Zusatzbeitrag | Ø 1,6 % | Ø 0,8 % |
| Rentenversicherung (RV) | 18,6 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung (AV) | 3,4 % | 1,7 % |
| Pflegeversicherung (PV) | 3,4 % | 1,7 % |
| Summe AN-Anteil | ~20,8 % |
3. Lohnsteuer (St.-Kl.)
Die Abkürzung St.-Kl. steht für „Steuerklasse" (I bis VI). Sie bestimmt, welcher Steuertabelle das Bruttogehalt unterworfen wird. Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die spätere Einkommensteuer.
Die genaue Berechnung erfolgt nach der Lohnsteuertabelle des jeweiligen Jahres — einer Näherung an die Einkommensteuer-Grundtabelle. Mehr im Steuer-Lexikon.
4. Solidaritätszuschlag (Soli)
5,5 % Aufschlag auf die Lohnsteuer — aber nur oberhalb der Freigrenze von 19.950 € Lohnsteuer pro Jahr (Ledige). Seit 2021 zahlen rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Soli mehr. Falls er auf deiner Abrechnung steht, gehörst du zur Minderheit der Besserverdienenden.
5. Kirchensteuer (KiSt)
8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern — jeweils auf die Lohnsteuer. Fehlt der Posten, bist du entweder nicht Kirchenmitglied oder ausgetreten.
6. Nettogehalt (Auszahlungsbetrag)
Brutto minus alle Abzüge. Das ist der Betrag, der überwiesen wird. Hier können sich weitere Posten wie Vermögenswirksame Leistungen (VL) oder vermögenswirksame Abzüge befinden.
7. Factor F (nur bei Faktorverfahren)
Wenn du in Klasse IV mit Faktorverfahren bist, siehst du auf der Abrechnung einen „Factor F" mit drei Nachkommastellen (z. B. 0,923). Er multipliziert die reguläre Lohnsteuer der Klasse IV, um sie präzise an das Splitting-Ergebnis anzupassen. Siehe Steuerklasse richtig wählen.
Häufige Abkürzungen
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| BBG | Beitragsbemessungsgrenze — bis hier SV-Pflicht |
| St.-Kl. | Steuerklasse |
| KiSt | Kirchensteuer |
| SV | Sozialversicherung (KV/RV/AV/PV) |
| VL | Vermögenswirksame Leistungen |
| AVWG | Arbeitsmarktförderungsgesetz (relevant für VL-Förderung) |
| bAV | Betriebliche Altersversorgung |
| Std.-L. | Stundenlohn |
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