Für Verheiratete

Steuerklassen-Rechner

III/V oder doch IV/IV? Trag die Bruttogehälter beider Partner ein und sieh auf einen Blick, welche Steuerklassen-Kombination euch monatlich mehr Netto bringt — und was das für die Jahressteuer bedeutet.

Eingaben — beide Partner

Die drei Wege für Verheiratete

Verheiratete können zwischen mehreren Steuerklassen-Kombinationen wählen. Keine davon ändert etwas an der tatsächlichen Steuerschuld für das Jahr — sie verteilt nur, wie viel jeden Monat als Vorauszahlung abgezogen wird. Dennoch spürst du den Unterschied jeden Monat auf dem Konto.

IV/IV — die unkomplizierte Wahl

Beide Partner werden in Steuerklasse IV geführt, also wie Ledige besteuert. Diese Variante ist einfach, fair und verursacht weder große Nachzahlungen noch große Erstattungen. Sie passt besonders zu Paaren, deren Einkommen ähnlich hoch sind. Für viele ist IV/IV die Standardempfehlung, weil sie keine Überraschungen bringt.

III/V — mehr Netto heute, oft Nachzahlung morgen

Der Hauptverdiener wechselt in Klasse III und profitiert vom Ehegatten-Splitting: Sein monatliches Netto steigt deutlich. Der Nebenverdiener rutscht in Klasse V und hat höhere Abzüge. Zusammen haben die Paare im Monat mehr Geld zur Verfügung — das klingt verlockend, hat aber einen Haken: Weil das Splitting monatlich zu großzügig angewendet wird, fehlt am Jahresende oft ein Betrag, den das Finanzamt dann per Nachzahlung fordert. Wer III/V wählt, sollte diesen Extra-Betrag jeden Monat zurücklegen.

Wann III/V Sinn macht: Wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere und ihr das zusätzliche monatliche Netto bewusst für Tilgung, Sparen oder Anschaffungen nutzt — und gleichzeitig für die zu erwartende Nachzahlung Rücklagen bildet.

IV/IV mit Faktor — die präzise Variante

Das Faktorverfahren ist eine Weiterentwicklung von IV/IV. Das Finanzamt berechnet einen Faktor aus dem gemeinsamen Einkommen beider Partner und wendet ihn auf die monatliche Lohnsteuer an. Das Ziel: Die Vorauszahlung soll so nah wie möglich an der tatsächlichen Jahressteuer liegen. So vermeiden Paare sowohl hohe Nachzahlungen als auch hohe Erstattungen, die eigentlich ein zinsloses Darlehen an den Staat wären. Besonders attraktiv für Paare mit ähnlichem Einkommen.

Wie beantragt man einen Wechsel?

Die Steuerklasse ändert man beim zuständigen Finanzamt. Seit einigen Jahren geht das auch digital über ELSTER. Beide Partner müssen den Antrag gemeinsam stellen — einseitige Wechsel sind nicht möglich. Die Änderung wirkt ab dem auf die Antragstellung folgenden Monat. Wer sich unsicher ist, sollte vorher durchrechnen — genau dafür ist dieser Rechner da.

Wichtig: Die jährliche Steuerschuld bleibt unabhängig von der Steuerklasse gleich. Sie wird erst in der Einkommensteuererklärung endgültig ermittelt. Die Klasse bestimmt nur, wie viel davon jeden Monat vorausgezahlt wird. Details im Haftungsausschluss.