Haupttool · Steuerjahr 2026

Brutto-Netto-Rechner 2026

Gib dein Bruttogehalt ein, wähle deine Steuerklasse und dein Bundesland. Der Rechner zeigt dir sofort, was jeden Monat auf deinem Konto ankommt — mit jeder Abzugsart einzeln erklärt.

Eingaben
Netto · verbleibt monatlich
2.100 €
≈ 25.200 € pro Jahr
Brutto3.500 € / Monat
Belastung40 %
Steuersatz20 %
Wohin dein Brutto fließt (jährlich)
Sozialversicherung
BestandteilMonatJahr
Steuern
BestandteilMonatJahr

Wie sich dein Netto zusammensetzt

Auf deinem Bruttogehalt lasten zwei Abzugsblöcke: die Lohnsteuer als Steuer des Staates und die Sozialversicherungsbeiträge als Vorleistung auf deine Rente, Gesundheit und Arbeitsfähigkeit. Beide zusammen ergeben die Differenz zwischen Brutto und Netto.

Lohnsteuer — der größte Einzelabzug

Die Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf deine Einkommensteuer. Sie wird nach einem progressiven Tarif berechnet: Wer mehr verdient, zahlt nicht nur absolut mehr, sondern auch prozentual einen höheren Satz. Bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2026 sind das 12.684 Euro im Jahr) bleibt das Einkommen komplett steuerfrei. Danach steigt der Steuersatz stufenweise an, bis er bei rund 42 Prozent und im obersten Bereich bei 45 Prozent (Reichensteuer) gipfelt.

Welche Steuerklasse du hast, verändert nicht die endgültige Steuerschuld für das Jahr — sondern nur, wie viel davon jeden Monat als Vorauszahlung abgezogen wird. Erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung wird die tatsächliche Steuerlast ermittelt. Die Steuerklasse ist also ein Verteilungs- und kein Sparmechanismus.

Gut zu wissen: Für Verheiratete kann sich die Wahl der Steuerklassen III/V versus IV/IV spürbar auf das monatliche Netto auswirken. Unser Steuerklassen-Rechner vergleicht die Kombinationen direkt.

Solidaritätszuschlag — für die meisten null

Der Soli ist technisch gesehen ein Zuschlag zur Lohnsteuer und beträgt 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Weil die Freigrenze aber mittlerweile hoch liegt, fällt er für die große Mehrheit der Arbeitnehmer komplett weg. Erst ab einer Lohnsteuer von rund 19.950 Euro im Jahr (Ledige) greift er wieder — und dann zunächst in einer Milderungszone nur anteilig. Der Rechner oben berücksichtigt diese Logik automatisch.

Kirchensteuer — nur wenn du Mitglied bist

Die Kirchensteuer zahlst du ausschließlich dann, wenn du einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörst, in der Regel der evangelischen oder römisch-katholischen Kirche. Sie beträgt 8 Prozent der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent in allen übrigen Bundesländern. Wer austreten möchte, kann das beim zuständigen Amtsgericht tun — die finanzielle Wirkung tritt ab dem Folgemonat der Austrittsbestätigung ein.

Sozialversicherung — vier Beiträge, halbe Last

Die Sozialversicherungsbeiträge trägst du dir mit deinem Arbeitgeber: Jede der vier Versicherungen wird zur Hälfte vom Brutto abgezogen, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber zusätzlich. Das sind die Sätze für 2026:

  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent Grundbeitrag plus einen individuellen Zusatzbeitrag (2026 im Durchschnitt 1,6 Prozent), jeweils hälftig.
  • Pflegeversicherung: 3,4 Prozent gesamt, hälftig. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent, den sie allein tragen.
  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent gesamt, hälftig — der größte SV-Posten und deine Vorleistung auf die spätere Rente.
  • Arbeitslosenversicherung: 3,4 Prozent gesamt, hälftig — finanziert das Arbeitslosengeld.

Alle SV-Beiträge sind bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Was darüber liegt, bleibt bei Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung komplett beitragsfrei; bei der Rentenversicherung gilt eine separate, etwas höhere Grenze.

Praxisbeispiel: Bei 42.000 Euro Jahresbrutto in Steuerklasse I bleiben monatlich rund 2.000 Euro netto. Rund ein Drittel deines Bruttos geht an Steuern und Sozialversicherung. Wer Kirchensteuer zahlt, rechnet noch einmal mit etwa 1 bis 2 Prozentpunkten zusätzlicher Belastung.

Grenzen des Rechners

Dieser Rechner liefert eine fundierte, aber vereinfachte Näherung. Er kann individuelle Faktoren wie tatsächliche Vorsorgeaufwendungen, höhere Werbungskosten, Steuerklassen-Kombinationen mit Faktorverfahren oder krankenkassenspezifische Zusatzbeiträge nicht abbilden. Für eine verbindliche Lohnabrechnung oder Steuerplanung wende dich an deine Personalabteilung oder einen Steuerberater. Siehe auch unseren Haftungsausschluss.