Steuerklasse richtig wählen
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Sie ist keine endgültige Steuerfestsetzung — aber sie beeinflusst massiv dein monatliches Netto und deine Liquidität. Hier lernst du, welche Klasse zu deiner Lebenssituation passt.
Die 6 Steuerklassen im Überblick
| Klasse | Für wen | Besonderheit |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete ohne Kind | Standardtarif |
| II | Alleinerziehende mit Kind | Entlastungsbetrag (4.260 € + 240 € je weiteres Kind) |
| III | Verheiratete, Hauptverdiener | Splittingtarif, geringste Lohnsteuer |
| IV | Verheiratete, beide ähnlich verdienend | Wie I, aber Splitting bei Steuererklärung |
| V | Verheiratete, Nebenverdiener (Partner in III) | Höchste Lohnsteuer, Ausgleich via III |
| VI | Zweit- oder Nebenjob | Unabhängig vom Familienstand |
III/V oder IV/IV — was lohnt sich für Paare?
Das ist die häufigste Frage verheirateter Paare. Die kurze Antwort: Steuerlich kommt es am Jahresende auf dasselbe hinaus. Bei der Einkommensteuererklärung wird immer das Ehegatten-Splitting angewendet — egal welche Klassenkombination du gewählt hast. Der Unterschied liegt ausschließlich im monatlichen Netto.
Der Haken an III/V: Die Steuerersparnis im Laufe des Jahres ist quasi ein zinsloses Darlehen vom Finanzamt. Bei der Steuererklärung folgt oft eine Nachzahlung, weil zu wenig Lohnsteuer vorausgezahlt wurde. Wer das monatliche Plus nicht zurücklegt, steht am Ende überraschend mit roten Zahlen da.
Die dritte Option: IV/IV mit Faktorverfahren
Das Faktorverfahren nach §39f EStG kombiniert die Vorteile beider Welten: Du bleibst in Klasse IV (einfach, fair verteilt), aber die Lohnsteuer wird mit einem berechneten Faktor multipliziert, der genau dem späteren Splitting-Ergebnis entspricht. Ergebnis: kein monatliches „Zu viel" wie bei III/V, aber auch keine Nachzahlung.
Der Faktor wird auf drei Nachkommastellen genau berechnet und gilt für das gesamte Kalenderjahr. Ein Wechsel ist nur zum 1. Januar möglich — eine einmalige Entscheidung pro Jahr.
Checkliste: Welches ist die richtige Klasse?
Wie wechselt man die Steuerklasse?
Ein Wechsel ist seit 2020 online möglich über das ELSTER-Portal (elster.de). Beide Ehepartner müssen zustimmen, der Antrag kann nur einmal pro Jahr gestellt werden — außer bei besonderen Anlässen wie Heirat, Scheidung oder Tod des Partners.
- Bei ELSTER einloggen (beide Partner)
- Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel" ausfüllen
- Einkommen beider Partner angeben
- Gegebenenfalls Faktorverfahren wählen (dann Einkommen beider Partner exakt angeben)
- Antrag absenden — Finanzamt bestätigt und informiert Arbeitgeber
Der Wechsel gilt ab dem folgenden Kalendermonat, der im Antrag angegeben wurde. Beantragt ihr z. B. am 10. März, gilt die neue Klasse ab 1. April.
10 typische Fehler
- III/V und das Extra-Netto verkonsumieren statt für die Nachzahlung zurückzulegen.
- Klasse V „vergessen" — wer III hat, partner muss automatisch V sein (nicht nochmal III).
- Faktorverfahren nie beantragen, obwohl es bei ähnlichen Einkommen präziser ist.
- Nach Heirat die Klasse nicht ändern — bleibt auf I, obwohl III/IV möglich wäre.
- Klasse II für Alleinerziehende nicht beantragen (vergisst Entlastungsbetrag).
- Bei Zweitjob die Hauptklasse statt VI wählen — Lohnsteuer ist falsch berechnet.
- Bei Scheidung die Klasse nicht zurücksetzen — falsche Lohnsteuer im Trennungsjahr.
- ELSTER-Wechsel vor Fristende vergessen (nur 1× pro Jahr möglich).
- Glauben, die Steuerklasse bestimmt die endgültige Steuerlast (tut sie nicht — nur die Vorauszahlung).
- Beim Wechsel die Einkommen beider Partner nicht korrekt angeben → falscher Faktor.
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